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Konfigurieren von autorisierenden Webseiten (SharePoint Server 2010)

 

Gilt für: SharePoint Server 2010

Letztes Änderungsdatum des Themas: 2011-11-11

Ein Administrator einer Suchdienstanwendung kann eine Webseite als autorisierend auf der ersten, zweiten oder dritten Ebene oder als nicht autorisierend festlegen. Mit dieser Einstellung wird der Relevanzrang für Suchergebnisse beeinflusst. Dadurch wird die Reihenfolge beeinflusst, in der Suchergebnisse in einer Liste mit Suchergebnissen angezeigt werden.

Der Relevanzrang für ein Suchergebnis wird teilweise dadurch beeinflusst, wie weit (in Klicks) das Ergebnis von einer URL entfernt ist, die als autorisierend auf der ersten, zweiten oder dritten Ebene festgelegt ist. Eine autorisierende Seite der obersten Ebene enthält die relevantesten Informationen bzw. Verknüpfungen dazu. Eine autorisierende Seite der zweiten Ebene erhält einen Strafklick. Eine autorisierende URL der dritten Ebene erhält zwei Strafklicks. URLs, die als nicht autorisierend gelten, erhalten einen niedrigeren Rang als andere Websites.

Angeben von Webseiten als autorisierend

Verwenden Sie das folgende Verfahren, um Webseiten als autorisierend oder nicht autorisierend anzugeben.

So geben Sie Webseiten als autorisierend an

  1. Stellen Sie sicher, dass das Benutzerkonto, unter dem dieses Verfahren ausgeführt wird, ein Administrator für die Suchdienstanwendung ist, für die autorisierende Webseiten konfiguriert werden sollen.

  2. Klicken Sie auf der Website für die Zentraladministration im Abschnitt Anwendungsverwaltung auf Dienstanwendungen verwalten.

  3. Klicken Sie auf die Suchdienstanwendung, für die Sie autorisierende Webseiten konfigurieren möchten.

  4. Klicken Sie auf der Seite Suchverwaltung auf der Schnellstartleiste auf Autorisierende Seiten.

  5. Geben Sie auf der Seite Autorisierende Seiten angeben im Abschnitt Autorisierende Webseiten im Feld Die wichtigsten autorisierenden Seiten die URLs der wichtigsten autorisierenden Seiten ein. Trennen Sie die URLs durch Zeilenschaltungen, sodass eine URL pro Zeile aufgelistet wird.

  6. Geben Sie im Feld Autorisierende Seiten der zweiten Ebene die URLs der Seiten der zweiten Ebene ein.

  7. Geben Sie im Feld Autorisierende Seiten der dritten Ebene die URLs der Seiten der dritten Ebene ein.

  8. Geben Sie im Abschnitt Nicht autorisierende Websites im Feld Tiefer zu stufende Websites die URLs der Websites ein, die im Rang niedriger sein sollen als alle anderen Websites, z. B. URLs von Websites, die veraltete Informationen enthalten und nur als Aufzeichnung beibehalten werden. Eine URL, deren Präfix mit dem Präfix einer URL im Feld Tiefer zu stufende Websites übereinstimmt, ist im Rang niedriger als alle anderen Websites.

  9. Wenn die Rangfolge nach dem Klicken auf OK neu berechnet werden soll, aktivieren Sie im Abschnitt Jetzt aktualisieren das Kontrollkästchen Jetzt aktualisieren?. Bei deaktiviertem Kontrollkästchen erfolgt die Neuberechnung der Rangfolge gemäß dem zuvor festgelegten Zeitplan zu einem späteren Zeitpunkt.

  10. Klicken Sie auf OK.