Inhaltsdatenbanken enthalten verwaiste Elemente (SharePoint Server)

 

**Gilt für:**SharePoint Foundation 2013, SharePoint Server 2013, SharePoint Server 2016

**Letztes Änderungsdatum des Themas:**2017-08-31

Zusammenfassung: Informationen zur Lösung der SharePoint-Integritätsanalyseregel „Inhaltsdatenbanken enthalten verwaiste Apps“ für SharePoint Server 2016 und SharePoint 2013.

Regelname:  Inhaltsdatenbanken enthalten verwaiste Elemente

Zusammenfassung:   Von der SharePoint-Integritätsanalyse wurden einige Websites in Inhaltsdatenbanken erkannt, die in der Konfigurationsdatenbank nicht referenziert werden. Auf diese Websites kann möglicherweise nicht zugegriffen werden.

Ursache:  Ein nicht abgeschlossener Wiederherstellungsvorgang kann zum Ergebnis haben, dass Websites in einer Inhaltsdatenbank vorhanden sind, die in der SharePoint-Konfigurationsdatenbank nicht referenziert werden.

Lösung: Verringern Sie die Anzahl Tage für die Speicherung von Protokolldateien.

  1. Stellen Sie sicher, dass das Benutzerkonto, mit dem dieses Verfahren ausgeführt wird, Mitglied der Gruppe Farmadministratoren ist.

  2. Klicken Sie auf der Website für die SharePoint-Zentraladministration auf Überwachung und dann im Abschnitt Integritätsanalyse auf Probleme und Lösungen überprüfen.

  3. Klicken Sie auf der Seite Probleme und Lösungen überprüfen auf die Benachrichtigung für die fehlgeschlagene Regel, und klicken Sie dann auf Jetzt beheben. Lassen Sie das Dialogfeld geöffnet, damit Sie die Regel erneut ausführen und sich vergewissern können, dass das Problem behoben wurde.

    Hinweis

    Mit der Option Jetzt beheben werden alle verwaisten Websites aus der Inhaltsdatenbank entfernt.

  4. Nachdem Sie die Schritte im Abschnitt Lösung des Dialogfelds Probleme und Lösungen überprüfen für die Benachrichtigung ausgeführt haben, klicken Sie auf Jetzt erneut analysieren, um sich zu vergewissern, dass das Problem behoben wurde. Ist das Problem behoben, ist die Regel auf der Seite "Probleme und Lösungen überprüfen" nicht mehr als fehlgeschlagene Regel gekennzeichnet.