Ausführen von Aufgaben für genehmigende Personen

Eine genehmigende Person ist von einem AGPM-Administrator ("Vollzugriff") autorisiert, Gruppenrichtlinienobjekte (Group Policy Objects, GPOs) zu erstellen, bereitzustellen und zu löschen und Anforderungen (normalerweise von Bearbeitern) zum Erstellen, Bereitstellen oder Löschen von Gruppenrichtlinienobjekten zu genehmigen oder abzulehnen.

Wichtig

Stellen Sie sicher, dass Sie eine Verbindung mit dem zentralen Archiv für Gruppenrichtlinienobjekte herstellen. Weitere Informationen finden Sie unter Konfigurieren einer AGPM-Serververbindung.

Hinweis

Vor dem Genehmigen eines Gruppenrichtlinienobjekts sollte eine genehmigende Person die darin enthaltenen Richtlinieneinstellungen überprüfen. Die Rolle der genehmigenden Person umfasst die Berechtigungen für die Rolle des Prüfers, sodass eine genehmigende Person Richtlinieneinstellungen überprüfen und Gruppenrichtlinienobjekte vergleichen kann. Weitere Informationen finden Sie unter Ausführen von Aufgaben für Prüfer.

Weitere Überlegungen

Standardmäßig werden für die Rolle der genehmigenden Person folgende Berechtigungen bereitgestellt:

  • Inhalt auflisten

  • Einstellungen lesen

  • Gruppenrichtlinienobjekt erstellen

  • Gruppenrichtlinienobjekt bereitstellen

  • Gruppenrichtlinienobjekt löschen

Außerdem verfügt eine genehmigende Person über Vollzugriff auf die von ihr erstellten oder gesteuerten Gruppenrichtlinienobjekte.

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