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Wechseln zwischen zusammengestellten und nicht zusammengestellten Schutzgruppen

Letzte Aktualisierung: April 2010

Betrifft: System Center Data Protection Manager 2010

Erneutes Schützen nicht zusammengestellter Daten in einer zusammengestellten Schutzgruppe

DPM versucht zunächst, die inaktive Datenquelle zu einem vorhandenen Replikatvolume hinzuzufügen, das über den erforderlichen Speicherplatz zum erneuten Schützen der inaktiven Datenquelle verfügt. Wenn DPM keinen Speicherplatz in einem vorhandenen Replikatvolume findet, wird ein neues Volume erstellt. Anschließend werden die Daten des inaktiven Replikats in das ausgewählte Replikatvolume in der Zielschutzgruppe kopiert.

Nach dem Kopieren der Daten in die Zielschutzgruppe wird die Mitgliedsdatenquelle in der Zielschutzgruppe als inkonsistent markiert und eine Konsistenzprüfung empfohlen.

Die Wiederherstellungspunkte für das alte Replikat werden gemäß der Beibehaltungsdauer der neuen Schutzgruppe gelöscht. Nach dem Löschen des letzten Wiederherstellungspunkts wird das alte Replikatvolumen gelöscht.

Erneutes Schützen zusammengestellter Daten in einer nicht zusammengestellten Schutzgruppe

Es wird ein neues Volume erstellt, und die Datenquelle wird zu diesem hinzugefügt. Nur wenn die ggf. auf dem Volume vorhandenen anderen Datenquellen inaktiv sind, wird das Volume für eine der Datenquellen wiederverwendet. Die alten Wiederherstellungspunkte werden anhand der Datenquelle mit der längsten Beibehaltungsdauer gelöscht.

Die folgenden Beispiele enthalten unterschiedliche Szenarien und erläutern dieses Verhalten.

Szenario 1: Nehmen Sie an, dass die Datenquelle DS1 in der zusammengestellten Schutzgruppe PG1 mit einer Beibehaltungsdauer von drei Tagen geschützt wurde. Wenn Sie DS1 aus PG1 entfernen und als Teil einer anderen Schutzgruppe (PG2) erneut schützen, die über eine Beibehaltungsdauer von fünf Tagen verfügt, wird beim Löschen der Wiederherstellungspunkte von PG1 die Beibehaltungsdauer von PG2 solange vorrangig behandelt, wie Wiederherstellungspunkte für DS1 im Wiederherstellungspunktvolume vorhanden sind.

Szenario 2: Nehmen Sie an, dass die Schutzgruppe PG1 mit einer Beibehaltungsdauer von drei Tagen über die fünf Datenquellen DS1 bis DS5 verfügt. Von diesen Datenquellen wird DS1 in PG2 verschoben, die über eine Beibehaltungsdauer von vier Tagen verfügt, und DS3 wird in PG3 verschoben, die über eine Beibehaltungsdauer von fünf Tagen verfügt. Die Wiederherstellungspunkte für PG1 werden anhand der Beibehaltungsdauer von PG3 gelöscht, bis in DS3 keine weiteren Wiederherstellungspunkte vorhanden sind. Anschließend gilt die Beibehaltungsdauer von PG2, wenn weitere Wiederherstellungspunkte für DS1 vorhanden sind. Schließlich gilt, wenn alle Wiederherstellungspunkte von DS1 und DS3 gelöscht wurden, die Beibehaltungsdauer von PG1.