Überprüfen einer Version anhand von Geschäftsregeln (Master Data Services)

Gilt für:SQL Server – nur Windows Azure SQL Managed Instance

Überprüfen Sie in Master Data Services eine Version, um Geschäftsregeln auf alle Mitglieder in der Modellversion anzuwenden.

In diesem Verfahren wird erläutert, wie Sie die Master Data Manager-Webanwendung zum Überprüfen von Daten verwenden. Wenn Sie über die Berechtigung in der MDS-Datenbank verfügen, können Sie stattdessen eine gespeicherte Prozedur verwenden. Weitere Informationen finden Sie unter Validation Stored Procedure (Master Data Services).For more information, see Validation Stored Procedure (Master Data Services)

Hinweis

Damit ein Commit für eine Version ausgeführt werden kann, müssen alle Elemente die Überprüfung bestehen.

Voraussetzungen

So führen Sie diese Prozedur aus

  • Sie müssen über die Berechtigung verfügen, auf den Funktionsbereich Versionsverwaltung zuzugreifen.

  • Sie müssen ein Modelladministrator sein. Weitere Informationen finden Sie unter Administratoren (Master Data Services).

  • Der Status der Version muss Öffnen oder Gesperrtsein.

  • Auf der Seite Versionen überprüfen müssen Elemente mit einem anderen Status als Überprüfung erfolgreichvorhanden sein.

So überprüfen Sie eine Version

  1. Klicken Sie im Master Data Manager auf "Versionsverwaltung".

  2. Klicken Sie auf der Seite Versionen verwalten auf der Menüleiste auf Version überprüfen.

  3. Wählen Sie auf der Seite Versionen überprüfen das Modell und die Version aus, die Sie überprüfen möchten.

  4. Klicken Sie auf Überprüfen.

  5. Klicken Sie im Bestätigungsdialogfeld auf OK.

    Hinweis

    Wenn die Statusanzeige nicht mehr angezeigt wird, hat die Version die Überprüfung beendet.

Nächste Schritte

Weitere Informationen

Gültigkeitsprüfungsstatus (Master Data Services)
Gespeicherte Überprüfungsprozedur (Master Data Services)
Versionen (Master Data Services)
Geschäftsregeln (Master Data Services)
Überprüfen von bestimmten Elementen auf Geschäftsregeln (Master Data Services)