IEAK 10-Lizenzierungsrichtlinien
Zusätzlich zu den Softwarelizenzbedingungen für den Internet Explorer Administration Kit 10 (IEAK 10, "Software") legen diese Richtlinien die erlaubte und nicht erlaubte Verwendung der Software zur Erstellung von Windows Internet Explorer 10-Versionen mit optionalen Anpassungen ("angepasster Browser") für die interne Verwendung und Verteilung entsprechend den IEAK 10-Softwarelizenzbedingungen genauer fest. IEAK 10 ist nur für Testzwecke und nicht für die Verwendung in Produktionsumgebungen bestimmt.
- Anpassungsrichtlinien
- Verteilungsrichtlinien
Anpassungsrichtlinien
In Abhängigkeit von der geplanten Verwendung des mit der Software erstellten angepassten Browsers sind zwei Installationsmodi verfügbar. Jeder Modus erfordert eine separate Installation der Software.
- Externe Verteilung
Dieser Modus ist für alle Benutzer verfügbar, die einen angepassten Browser für die Verteilung außerhalb des eigenen Unternehmens erstellen möchten (z. B. Websites, Zeitschriften, Einzelhändler, gemeinnützige Organisationen, unabhängige Hardwarehersteller, unabhängige Softwarehersteller, Internetdienstanbieter, Internetinhaltsanbieter, Softwareentwickler und Marketingagenturen). - Interne Verteilung
Dieser Modus ist für Unternehmen zur Erstellung und Verteilung eines angepassten Browsers verfügbar, der ausschließlich von ihren Mitarbeitern über ein Unternehmensintranet verwendet wird.
In der folgenden Tabelle werden die Anpassungen aufgelistet, die Sie abhängig von dem von Ihnen ausgewählten Modus durchführen dürfen.
Name des Features
Externe Verteilung
Interne Verteilung
Angepasste Komponenten (Browserhilfsobjekt, Plug-Ins, Explorer-Leisten)
Ja
Ja
Titelleiste
Ja
Ja
Favoriten
Ein einziger Ordner mit einer beliebigen Anzahl von Links.
Beliebige Anzahl von Ordnern/Links.
Suchanbieter-URLs
Ja
Ja
Suchhandbuch-URL
Nein
Ja
Onlinesupport-URL
Ja
Ja
Web Slice
Empfohlen werden maximal 5 Web Slices.
Beliebige Anzahl von Web Slices.
Schnellinfo
Die Suchanbieter-Schnellinfo muss dem für die Suchtoolbox festgelegten Suchanbieter entsprechen. Wir empfehlen, dass die Anzahl von Schnellinfos/Schnellinfokategorien insgesamt sieben Schnellinfokategorien nicht überschreitet, wobei jede Schnellinfokategorie eindeutig sein muss. Wir empfehlen eine Anzahl von maximal zwei Schnellinfos für die einzelnen Schnellinfokategorien. Der Anzeigename der Schnellinfo muss der Syntax "Verb + Nomen" folgen, z. B. "Zuordnen mit Bing".
Beliebige Anzahl von Schnellinfos/Schnellinfokategorien.
Homepage-URLs
Maximal drei.
Unbegrenzt.
Optionen für den Anpassungs-Assistenten und die Begrüßungsseite
Anpassungs-Assistent von Internet Explorer 10 kann nicht entfernt werden. Begrüßungsseite kann angepasst werden.
Anpassbar.
RSS-Feeds
Ein einziger Ordner mit einer beliebigen Anzahl von Links.
Beliebige Anzahl von Ordnern/Links.
Browseroptionen
Nein
Ja
Einstellungen für Sicherheit und Datenschutz
Nein
Beliebige Anzahl von Sites kann hinzugefügt werden.
Corporate-Optionen (Neueste Updates, Standardbrowser, Infos zur Deinstallation, zusätzliche Einstellungen)
Nein
Ja
Benutzerumgebung (Setup/Neustart)
Nein
Ja
Zeichenfolge des Benutzer-Agents
Ja
Ja
Kompatibilitätsansicht
Ja
Ja
Verbindungseinstellungen und Verwalten
Ja
Ja
Die Unterstützung für einige der Internet Explorer-Einstellungen auf den Seiten des Assistenten ist vom Zielbetriebssystem abhängig. Weitere Informationen finden Sie unter Internet Explorer 10-Einstellungen in IEAK 10.
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Verteilungsrichtlinien
Externe Verteilung
Sie müssen sich im geschäftlich sinnvollen Rahmen bemühen, die Qualität (i) sämtlicher mit Internet Explorer 10 verteilter Softwareanwendungen, die nicht von Microsoft hergestellt wurden, zu gewährleisten, und (ii) sämtlicher für die Verteilung verwendeter Medien (z. B. optische Medien, Flashlaufwerke) entsprechend höchster Branchenstandards oder diese übertreffend zu gewährleisten.Wenn Sie Add-Ons mit Internet Explorer 10 verteilen, müssen diese Add-Ons den Richtlinien unter https://go.microsoft.com/fwlink/?LinkID=254505 entsprechen.
Interne Verteilung – Unternehmensintranet
Die Software ist ausschließlich für die Verwendung durch eigene Mitarbeiter innerhalb des Unternehmens und angehöriger Unternehmen über das Unternehmensintranet gestattet. Weder Sie noch einer Ihrer Mitarbeiter darf die Weiterverteilung der Software an Dritte oder die Verwendung durch Dritte gestatten, ausgenommen Berater, Lieferanten und befristete Mitarbeiter, die auf das Unternehmensintranet zugreifen.
IEAK-Ressourcen
- IEAK 10 herunterladen
- IEAK 10-Produktdokumentation
- IEAK 10-Dokumentation
- Häufig gestellte Fragen (FAQs) zu IEAK 10